Vom 6.5. bis zum 14.6. können Sie sich zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien im Selfkant einbringen

Vom 6.5. bis zum 14.6. können Sie sich zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien im Selfkant einbringen

Uwe Huchel | | 2 Min. Lesezeit

Ab dem 6.5. kann jede Bürgerin und jeder Bürger aus dem Selkant qualifizierte Stellungnahmen zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ im Selfkant abgeben.

In der Pressemitteilung der SPD vom 14.3.2024 hieß es:

"An dieser Stelle sind nun auch Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Selfkant, gefragt. Innerhalb der nächsten 1—2 Wochen haben Sie unter untenstehendem Link über eine Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, ihre sachlichen Bedenken zu äußern. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit!"

Dies ist nun umgesetzt. Da diese Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteilung für Besucher der Seite selfkant.de nur sehr schwer zu finden ist, hier nochmals der Link:

https://www.o-sp.de/selfkant/

Über die Links Bauleitplanung ,Pläne im Verfahren kommen Sie zum Verfahren Windkraft "Änderung Nr. N 30 - Windkraft Selfkant " - Termine und Ansprechpartner sind hier aufgezeichnet.

Zum Ziel dieses Verfahrens heißt es:

"Um umfassende Daten für oder gegen die für eine Ausweisung in Betracht kommenden Flächen zu sammeln und im Rahmen der vorstehenden Beteiligung eine qualifizierte Stellungnahme zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ abgeben zu können, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 12.03.2024 beschlossen, im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant die Flächenkulisse der Bezirksregierung Köln zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan (die Flächen-Nrn. 6, 8, 9, 10, 12, 14 und 15) in Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen zu ändern und hierzu das Änderungsverfahren Nr. N 30 – Windkraft Selfkant – einzuleiten und zum benannten Verfahren  die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Insbesondere der Bürgerschaft wird durch dieses Verfahren die Möglichkeit gegeben, sich im Zeitraum vom 06. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024 im Rahmen der sog. frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aktiv ins Verfahren einzubringen. Im Anschluss werden alle eingereichten Anregungen und Bedenken von der Verwaltung gesichtet und hinsichtlich ihrer bauleitplanerischen Relevanz bewertet. Als Ergebnis aus diesem Prozess wird der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant eine sog. Abwägungstabelle zur Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung vorgelegt."

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