Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Ehegattenvertretung.

Uwe Huchel | | 1 Min. Lesezeit

Ambulanter Hospizdienst Camino e.V. lädt zum Infoabend ein.
Wer soll für mich entscheiden, wenn ich das selber nicht mehr kann? Was passiert, wenn ich selber keine Entscheidungen mehr treffen kann? Was gilt es zu beachten, wenn ich festlege, wie ich medizinisch behandelt werden möchte? Wann tritt eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in Kraft? Was bedeutet Ehegattenvertretung?
Diese und viele Fragen mehr beantwortet Dr. Jürgen Minartz, Chefarzt des Heinsberger Krankenhauses in einem Vortrag, zu dem der Ambulante Hospizdienst Camino e.V. alle interessierten Bürgerinnen und Bürger einlädt.
Der Vortrag findet statt am Dienstag, dem 30.09.2025 von 19.00 – 21:00 Uhr im Festsaal des St. Josef Altenpflegeheims in Übach-Palenberg, Adolfstraße 16.
Im Vortrag werden beispielhafte Situationen besprochen und die Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Ehegattenvertretung erläutert.
Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Bitte melden Sie sich zur Teilnahme unter der Tel. 02451/ 62095900 an.

RCS

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