Fragen zu den ausgewiesenen Flächen für den Bau von Windenergieanlagen
Fragen zu den ausgewiesenen Flächen für den Bau von Windenergieanlagen
Zu der Ratssitzung vom 30.Januar 2024, in der der Rat über die auszuweisenden Flächenpotentiale für Windenergieanlagen (WEA) beraten sollte, kamen so viele Bürgerinnen und Bürger, dass die Leute im Treppenhaus und bis zum Eingang standen, da im Ratssaal kein Platz mehr war.
Das große Interesse an diesem Thema zeigen die vielen ungeklärten Fragen, die Verunsicherung, die Bedenken und die Skepsis der Bürgerinnen und Bürger. Als interessierter Bürger (und fachkundiger Bürger im Bauausschuss) habe ich auf der Grundlage von Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern aus verschiedenen Orten einige Fragen und Gedanken zusammengefasst, die ernst zu nehmen und glaubhaft von der Verwaltung, den Planern und Investoren zu klären sind.
Mit freundlichen Grüßen.
Heinz Walther
Fragen zu den ausgewiesenen Flächen für den Bau von Windenergieanlagen
Wie groß ist der Anteil der ausgewiesenen Flächen in Prozent (%) an der Gesamtfläche der Gemeinde bzw. der unbebauten Fläche der Gemeinde?
(Ziel nach dem Gesetz: bis zu 15%)
Welche Kriterien sind zu Grunde gelegt worden, so dass gerade diese Flächen ausgewiesen wurden?
Wo in den ausgewiesenen Flächen können Windräder errichtet werden?
Darf direkt am Rand gebaut werden?
Wie groß muss der Abstand zu Straßen z.B. B56 sein?
Wie groß muss der Abstand jeweils zwischen den Windrädern sein?
Wie hoch sind die geplanten Windräder für die ausgewiesenen Flächen? (200/240 m?) und mit welcher Leistung?
Wie groß ist der Schattenwurf dieser Windenergieanlagen der Höhe 240m zu den verschiedenen Jahreszeiten? (Die Berechnung ergibt für die beschattete Fläche eine Art Schmetterlingsform, die man optisch veranschaulichen kann und über einen möglichen Standort eines solchen Windrades legen kann, um zu zeigen, dass keine Bebauung betroffen ist.)
Sind die Abstände zwischen Windenergieanlage (WEA) und Bebauung groß genug, damit der Schattenwurf nicht auf Häuser trifft?
Bedenken, dass eine WEA von der Höhe 140m in unseren Breiten einen Schattenwurf von bis zu 1300m hat.
====> !!! Forderung: eine Karte („Schmetterlingsform“) vorzulegen, aus der der Schattenwurf einer 200m (oder 240m) hohen WEA zu verschiedenen Jahreszeiten zu entnehmen ist und in der entsprechende Entfernungsangaben abzulesen sind!!!
Wie viele Anlagen dieser Größe sind zunächst geplant (z.B.: bis 2028) und an welchen Standorten? Warum gerade dort?
Wie viele Anlagen könnten maximal auf den ausgewiesenen Flächen gebaut werden?
Wieviel Energie liefern diese Anlagen? (Selbstversorgung der Gemeinde?)
Wie stark ist die Lärmbelästigung von Windräder mit einer Hohe von 200 m?
Wie nimmt der Lärm mit zunehmender Entfernung ab?
Wie ist der gesamte Ablauf des Verfahrens?
An welchen Stellen hat der Rat, wenn das Genehmigungsverfahren angestoßen ist, noch Einfluss oder Entscheidungsmöglichkeiten z.B. bezüglich Zustimmung zu den Aufstellorten eines Windrades oder zu der Höhe der WEA?
Was bedeutet das Aufstellen von Windkraftanlagen bzw. die Nähe zu WKA für den Wert der Immobilien / Grundstücke?
Wie werden zukünftige Baugebiete / Ortserweiterungen durch die Windkraftanlagen beeinflusst?
Welchen finanziellen Anreiz/Vorteil haben Besitzer der Flächen, auf die eine WEA errichtet wird?
Welchen Vorteil hat die Gemeinde, wenn sie jetzt diese Flächen ausweist? (im Vergleich zur Ausweisung dieser Flächen durch das Land NRW?)
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